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Genetik: (Vererbungslehre); Wissenschaft, die sich mit den Vorgängen der Vererbung beschäftigt. Genom: Gesamtheit der Erbanlagen. Genus: Gattung. Geobotanik: (Pflanzengeographie); Wissenschaftsgebiet, das die Verbreitung der Pflanzensippen auf der Erde, die ökologischen Grundlagen und die historische Entwicklung dieser Verbreitung und Struktur und Entwicklung der Pflanzengesellschaften zum Gegenstand hat. G Ö K: Gesellschaft Österreichischer Kakteenfreunde; gegründet 1929. Gesetz der Verkürzung der vegetativen Phase: Pflanzen gelangen sehr früh ohne Anlage eines großen Körpers zur Blüte, also zur generativen Phase. Das G. ist für das Verständnis der Gestaltbildung und -entwicklung der Kakteen von besonderer Bedeutung. In der ontogenetischen Entwicklung der höheren Pflanzen wird eine vegetative Phase, in der der Vegetationskörper (= Sproßachsen, Blätter und Wurzeln) gebildet wird, von der reproduktiven Phase, in der die Fortpflanzungsorgane entstehen, unterschieden. Die |
Verkürzung der vegetativen Phase sei an folgendem Beispiel erläutert: Während ein Echinocactus grusonii erst über Jahrzehnte einen großen Pflanzenkörper ausbilden muß, um zu blühen, kann eine Rebutia minuscula bereits mit einem Jahr Blüten hervorbringen. Das bedeutet, dass die generative Phase von der einen Art erst nach Jahrzehnten, von der anderen jedoch nach kurzer Zeit erreicht wird. Innerhalb vieler Kakteensippen wird die Verkürzung der vegetativen Phase eine Grundtendenz innerhalb ihrer phylogenetischen Entwicklung. Wird z.B. das im Vergleich zu den anderen Astrophyten ursprüngliche Astrophytum ornatum noch sehr groß (bis ca. 1,50 m hoch) und braucht relativ lange Zeit, um zur Blüte zu gelangen, so wird das hochabgeleitete Astrophytum asterias nicht mehr sehr groß und blüht bereits als kleine Pflanze. Im Zuge der Verkürzung der vegetativen Phase kann es zur Reduktion der Rippen, Höcker oder Warzen sowie zu Zwergwuchs (Nanismus) oder zur Reduktion der bedornten Areolen kommen (z.B. Bloßfeldia). Auch im Bereich des "vegetativen" Anteils der Blüte (= Blütenachse, die den unterständigen Fruchtknoten umgibt und mit Areolen besetzt sein kann), kommt das Gesetz zur Wirkung. (Fortsetzung nächste Seite) |
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